CI-Handbuch
Konkurrenzbeobachtung & Competitive Intelligence

Operative Beschaffung

Unter Operativer Beschaffung soll hier verstanden werden die Gewinnung von Informationen im unmittelbaren räumlichen Umfeld des Konkurrenten mit konspirativen Mitteln, d.h. ohne sich erkennen zu geben.

Aufklärung von Objekten

Aufklärung von Objekten eines Mitbewerbers. Das können beispielsweise sein: Hauptsitz, Außenstellen, Lager, Produktionsstätten, landwirtschaftliche Anbauflächen, Filialen, Geschäfte etc.

Hierzu kann auch der “Konkurrenz-Gang” des Handel gezählt werden, bei dem aktuelle Angebote, Preise, Aufmachung der Geschäftsräume usw. der Mitbewerber gesichtet werden. Auf Grund der Regionalität der Anbieter kennen sich deren Mitarbeiter meistens gegenseitig. Ein Konkurrenz-Gang ist deshalb schnell als solcher identifiziert, jedoch lässt man sich im Normalfall gewähren.

Einige Unternehmen bieten offiziell die Möglichkeit von Firmenbesuchen. Durch die damit demonstrierte Offenheit soll das Image in der Öffentlichkeit verbessert werden. Andere Anlässe sind Kunstausstellungen u.a. in den Unternehmensräumen. Wichtige Hinweise darauf sind oft in der Lokalpresse zu finden.

Mögliche Aufklärungsziele: Allgemeiner Eindruck vom Unternehmen, Produkte, Preise, Anzahl der Mitarbeiter, Infrastruktur, Logistik, Produktionsmethoden, Produktionsvolumen, Maschinen und Ausstattung, sonstige Informationen

Mithören von Gesprächen in der Öffentlichkeit

Lautstarke Gespräche mit Kollegen oder am Handy in Restaurants, Eisenbahnzügen oder Flugzeugen können gute Einblicke in Arbeitswelt und Stimmungslage des Wettbewerbers geben. Solange dabei keine technischen Hilfsmittel oder Aufzeichnungsgeräte verwendet werden, sollte des auch juristisch kein Problem sein.

Observation

Observationen sind im Normalfall für die Konkurrenzbeobachtung nicht relevant, trotzdem soll hier kurz darauf eingegangen werden, da sie in Einzelfällen angewandt werden (siehe auch Der Spiegel 39/2001).

Trotz der heute verfügbaren modernen Mittel ist eine Observation noch immer sehr ressourcenintensiv. Die allerunterste Grenze für einen Einsatz über mehrere Stunden liegt bei 3..4 Fahrzeugen mit 5..7 Personen. Wird hier gespart, so werden solche Unternehmungen schnell enttarnt. Der dabei angerichtete Schaden kann die Einsparung deutlich übersteigen. Nach oben sind (fast) keine Grenzen gesetzt, es können auch mal 15 bis 20 Einsatzkräfte mit 10 Fahrzeugen angezeigt sein (im Bereich der Strafverfolgung können es in Einzelfällen auch schon rund 150 Kräfte werden). Hierfür bieten sich nur professionelle Unternehmen an. Der Auftraggeber muss für sich selbst entscheiden, ob er solche Maßnahmen noch als angemessen betrachtet.

Mögliche Aufklärungsziele: Erkennen aktueller Geschäftsaktivitäten des Managements; Grundlage für Profiling beschaffen.

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